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Diplom-Psychologin Marianne Kleinhaus
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KostenübernahmeGesetzliche KrankenversicherungenDie Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie in voller Höhe. Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit. Private KrankenversicherungEntsprechend der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Ich empfehle Ihnen in jedem Falle eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme sowie der Antragsformalitäten. BeihilfeDie Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie werden im Regelfall von der Beihilfe getragen. Auch hier empfehle ich Ihnen, sich vorab kurz mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter der Beihilfestelle in Verbindung zu setzen. BerufsgenossenschaftenFür den Fall, dass die zugrunde liegende Problematik in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fällt, wenn z. B. die psychische Erkrankung auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, werden die Therapiekosten im Rahmen der Rehabilitation übernommen. SelbstzahlerSelbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Honorare für Beratung, Coaching und Supervision sind grundsätzlich nicht über Krankenversicherungen abzurechnen. |
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